Vereine & Förderungen

Der Gemeinnützige Verein – Wider die Gewalt unterstützt Projekte und Vereine, die sich der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt in der Familie widmen.

Um als Begünstigte im Jahr  2023 / 2024 ausgewählt zu werden und Unterstützung aus dem Reinerlös des Gemeinnützigen Vereins – Wider die Gewalt zu erhalten, übermitteln Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis 30. Mai 2023.

Wir benötigen folgende Unterlagen, damit Sie an unserem Auswahlprozess der Begünstigten teilnehmen können:

– Eine genaue Beschreibung des Vereins und des eingereichten Projekts – Das ausgefüllte Ansuchen „Wider die Gewalt“ Antragsformular (Download PDF) – Ein Finanzierungsplan – Die Statuten des Vereins – Der Auszug aus dem Vereinsregister – Die letzte Bilanz des Vereins

Der Reinerlös des Geschäftsjahres 2020/2021 kommt folgenden Organisationen zugute:

Mädchenberatung
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
Verein Unser Kind